
10 Jahre Große EWE ARENA
10 Jahre ist es her, dass die Große EWE ARENA in Oldenburg erstmals ihre Türen für Besucher geöffnet hat: Am 20. April 2013 machten die EWE Baskets mit ihrem gewonnenen Spiel gegen die Telekom Baskets Bonn den Startschuss perfekt. Seither steht die Große EWE ARENA für Top-Events in den Bereichen Sport, Musik, Comedy, Business und mehr. Neben der Heimspielstätte der EWE Baskets Oldenburg, von der Mannschaft und den Fans auch liebevoll „Wohnzimmer“ genannt, beherbergt die Halle auch Events wie die TV- Produktion „Schlagercountdown – Das große Premierenfest“ im Jahr 2017 mit Stars wie u.a. Helene Fischer, The Kelly Family, Santiano, Ben Zucker und Semino Rossi, die „Aida Night of the Proms 2013“ mit u.a. Amy McDonald und Morten Harket. Großartige Konzerte von Udo Jürgens, Roland Kaiser oder Revolverheld begeistern in Oldenburg. Die Ehrlich Brothers haben mehrfach ihre Besucher zum Staunen gebracht und auch Shows wie Luke Mockridge und Ina Müller gehören dazu. Und auch durch internationale Veranstaltungen wie den AGRAVIS Cup, der jährlich in Oldenburg ausgetragen wird, oder die Vorrundenspiele der Frauen-Handballweltmeisterschaft 2017 zeichnet sich die multifunktionale Nutzbarkeit der Großen EWE ARENA aus.
Jetzt exklusive Tickets gewinnen!
10 Jahre, knapp 2,4 Mio. Besucher und 486 Veranstaltungen nach Eröffnung der Großen EWE ARENA verlosen wir je 5x2 Tickets für drei hochkarätige Events. Sie wollen die Tickets haben und an der Verlosung teilnehmen? Ganz einfach, füllen Sie im jeweiligen Aktionszeitraum das unten stehende Teilnahmeformular aus und verraten Sie uns - wenn Sie mögen - Ihr schönstes Erlebnis in der Großen EWE ARENA.
- Für Tickets zu Classic meets Pop am 24.03.2023:
Teilnahmefrist (11.03. bis 16.03.2023) abgeschlossen; Bekanntgabe der Gewinner am 17.03.2023 - Für Tickets zu EWE Baskets Oldenburg vs. Telekom Baskets Bonn am 08.04.2023:
Teilnehmen vom 17.03. bis 30.03.2023; Bekanntgabe der Gewinner am 31.03.2023 - Für Tickets zu PUR am 21.04.2023:
Teilnehmen vom 31.03. bis 13.04.2023; Bekanntgabe der Gewinner am 14.04.2023
Wir drücken die Daumen und wünschen viel Glück! Informationen zu den Events finden Sie hier:
Teilnahmebedingungen: Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel der Weser-Ems Halle Oldenburg GmbH & Co. KG (WEH) sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben (Mitarbeitende und Dienstleistende der Weser-Ems-Hallen ausgenommen). Eine Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht erlaubt. Wir behalten uns vor, Teilnehmer, welche gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, vom Gewinnspiel auszuschließen. Der Gewinner/die Gewinnerin wird nach Teilnahmeschluss unter allen Teilnehmern, welche alle im Gewinnspiel erforderlichen Angaben gemacht bzw. passenden Antworten zur Gewinnspielfrage gegeben habe, per Zufallsprinzip vom Marketing-Team der Weser-Ems-Hallen ermittelt. Der Gewinner/Die Gewinnerin wird per E-Mail bzw. telefonisch benachrichtigt. Wenn sich ein Gewinner nicht innerhalb von 72 Stunden nach Gewinnbenachrichtigung gemeldet hat, verliert er den Gewinnanspruch und es wird ein Ersatzgewinner ermittelt. Der Zugang des Gewinnpreises wird mit Gewinnbenachrichtigung bekannt gegeben. Pro Gewinner/Gewinnerin ist nur ein Gewinn möglich. Die Ausschüttung des Gewinns erfolgt über die WEH, einen von den WEH beauftragten Dritten, oder einen Kooperationspartner der WEH. Die Teilnehmerdaten können zum Zweck der Ausschüttung des Gewinnes an die vorgenannten Partner weitergegeben werden. Die Daten werden zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet sowie für weitergehende Werbe- und Marketingmaßnahmen der WEH gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte wird ausgeschlossen. Der Gewinn wird dem/der Gewinner/Gewinnerin zugeschickt. Der Erwerb von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Weser-Ems-Hallen ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel und hat keinen Einfluss auf den Ausgang des Gewinnspieles selbst. Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht werden. Rechtsweg und Barauszahlung sind ausgeschlossen.