Gewinnspiele und Mitmachaktionen

Die Teilnahme an unseren Gewinnspielen und Mitmachaktionen soll unkompliziert und fair sein. Nachfolgend finden Sie die Teilnahmebedingungen, die für die jeweiligen Aktionen gelten.

Allgemeine Bedingungen

1. Veranstalter

Veranstalter sämtlicher Mitmachaktionen und Gewinnspiele ist die Weser-Ems Halle Oldenburg GmbH & Co. KG, Europaplatz 12, 26123 Oldenburg Soweit Gewinne von Kooperationspartnern oder ausstellenden Unternehmen bereitgestellt werden, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Partners. Veranstalter der Aktion bleibt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, der vorgenannte Veranstalter.

2. Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Gewinnspiele, Verlosungen, Mitmachaktionen, Rallyes, Quizaktionen und vergleichbare Aktionen, die vom Veranstalter im Rahmen von Veranstaltungen, auf der Website oder über Social-Media-Kanäle durchgeführt werden. Ergänzend gelten die besonderen Bestimmungen der jeweiligen Aktion.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters, an der Durchführung beteiligte Dienstleister, Mitarbeiter von Kooperationspartnern, sofern dies bei der jeweiligen Aktion vorgesehen ist, sowie deren jeweilige Angehörige.

Bei Minderjährigen ist die Teilnahme nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zulässig.

4. Ausschluss von Teilnehmern

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer von der Aktion auszuschließen, wenn falsche Angaben gemacht werden, gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird, technische Manipulationen vorgenommen werden oder der begründete Verdacht eines missbäuchlichen Verhaltens besteht. In diesen Fällen kann ein Gewinn auch nachträglich aberkannt werden.

5. Gewinne und Belohnungen

Art und Umfang von Gewinnen oder Belohnungen ergeben sich aus der jeweiligen Aktionsbeschreibung. Eine Barauszahlung, Auszahlung in Teilbeträgen, ein Umtausch oder eine Übertragung auf Dritte sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bekanntgegeben wird. Der Veranstalter behält sich vor, einen gleichwertigen Ersatzgewinn bereitzustellen, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich wird. Soweit Belohnungen oder Sachpreise nur in begrenzter Stückzahl vorhanden sind, erfolgt die Ausgabe solange der Vorrat reicht.

6. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt.

7. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich verarbeitet, soweit dies für die Durchführung der jeweiligen Aktion erforderlich ist. Bei Mitmachaktionen ohne Verlosungscharakter erfolgt die Teilnahme grundsätzlich ohne Erhebung personenbezogener Daten. Bei Gewinnspielen werden die angegebenen Kontaktdaten ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels, insbesondere zur Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner, verarbeitet. Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald sie für die Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Eine Nutzung der Daten zu Werbezwecken erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung.

8. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Ergänzende Bedingungen für Vor-Ort-Gewinnspiele

Die Teilnahme erfolgt durch die in der Aktionsbeschreibung genannte Handlung, beispielsweise:

  • Ausfüllen einer Gewinnkarte,
  • Einwurf eines Teilnahmeformulars,
  • Registrierung an einem Aktionsstand,
  • Teilnahme an einem Quiz oder einer Mitmachaktion.

1. Gewinnermittlung

Die Gewinner werden nach Ende der Aktion unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern per Losverfahren ermittelt, sofern nicht ausdrücklich ein anderes Verfahren angekündigt wurde.

2. Sponsorengewinne

Werden Gewinne von ausstellenden Unternehmen oder sonstigen Kooperationspartnern bereitgestellt, beschränkt sich deren Leistungspflicht auf die Bereitstellung des ausgelobten Gewinns. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für Eigenschaften oder Funktionsfähigkeit der von Dritten bereitgestellten Gewinne.

3. Benachrichtigung

Die Gewinner werden über die angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung zurück, kann der Gewinn neu ausgelost werden.

4. Veröffentlichung

Eine Veröffentlichung von Gewinnernamen erfolgt nur mit vorheriger Einwilligung der betroffenen Person oder in gesetzlich zulässigem Umfang.

 

Ergänzende Bedingungen für Gewinnspiele über die Website

1. Teilnahme

Die Teilnahme erfolgt über das auf der Website bereitgestellte Teilnahmeformular. Mehrfachteilnahmen einer Person sind unzulässig, sofern die Aktionsbeschreibung nichts anderes vorsieht.

2. Technische Verfügbarkeit

Der Veranstalter haftet nicht für die ständige Verfügbarkeit der Website sowie für technische Störungen, auf die er keinen Einfluss hat.

3. Nachweis der Teilnahme

Im Streitfall obliegt dem Teilnehmer der Nachweis einer ordnungsgemäßen Teilnahme.

 

Ergänzende Bedingungen für Social-Media-Gewinnspiele

1. Teilnahme

Die Teilnahme erfolgt entsprechend den jeweils veröffentlichten Aktionsbedingungen auf dem betreffenden Social-Media-Kanal.

2. Plattformhinweise

Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok oder anderen Plattformbetreibern und wird von diesen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert. Empfänger der von Teilnehmern bereitgestellten Informationen ist ausschließlich der Veranstalter.

3. Kommunikation

Die Gewinnerbenachrichtigung kann über die jeweilige Social-Media-Plattform erfolgen. Reagiert ein Gewinner nicht innerhalb der angegebenen Frist, kann ein Ersatzgewinner ermittelt werden.

 

Ergänzenden Bedingungen für Mitmachaktionen für Kinder

1. Teilnahme

Kinder können an der Aktion entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung teilnehmen. Der Veranstalter kann verlangen, dass eine erziehungsberechtigte Person die Teilnahme bestätigt.

2. Belohnungen

Bei erfolgreich abgeschlossener Teilnahme erhalten die Teilnehmer die angekündigte Belohnung. Die Ausgabe erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Ein Anspruch auf eine bestimmte Ausführung, Farbe oder Nachlieferung besteht nicht.

3. Datenschutz bei Kinderaktionen

Sofern Kontaktdaten erhoben werden, erfolgt dies grundsätzlich über die gesetzlichen Vertreter. Eine Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung der gesetzlichen Vertreter.

 

Ergänzende Bedingungen für Foto- und Videoaktionen

Soweit Teilnehmer im Rahmen der Aktion Fotos oder sonstige Inhalte einreichen, versichern sie, über die hierfür erforderlichen Rechte zu verfügen. Die Teilnehmer räumen dem Veranstalter das nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die eingereichten Inhalte zum Zwecke der Durchführung und Dokumentation der Aktion zu verwenden.